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Mitgliedsantrag-Online

Antrag zur Aufnahme in den Verein

Theaterwerkstatt e.V. -  Förderverein Altstadt-Theater Dietzenbach
Schäfergasse 22
63128 Dietzenbach
Charlotte Friedrich (1. Vorsitzende)
Schillerstraße 17
63179 Obertshausen

Antragsteller:

Für die Mitgliedschaft gilt die Satzung und die Beitrags- und Nutzungsordnung des Vereins. Die Beitrags- und Nutzungsordnung können auf Nachfrage ausgehändigt oder eingesehen werden.

Die Mitgliedsbeiträge werden per SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen. Der Einzug erfolgt im Voraus jeweils zu Beginn eines Quartals.


Sepa Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Theaterwerkstatt e.V. -  Förderverein Altstadt-Theater Dietzenbach
Schäfergasse 22
63128 Dietzenbach
Geschäftsadresse:
Charlotte Friedrich, Schillerstraße 17, 63179 Obertshausen
Gläubiger-Identifikationsnummer: DE 1 7 ZZZ 00000881587 

Kontoinhaber:


Datenschutz

Einverständniserklärung Foto-/Film-/Tonaufnahmen


Hiermit erkläre(n) ich(wir) mich/(uns) damit einverstanden, dass ich/unser Kind (wie oben benannt) im Rahmen der Vereinsarbeit von Theaterwerkstatt e.V. -  Förderverein Altstadt-Theater Dietzenbach, sowie im Rahmen spezieller Projekte des Vereins mit einer Film-, Fotokamera und/oder einem Tonaufnahmegerät aufgenommen wird/werde. Theaterwerkstatt e.V. -  Förderverein Altstadt-Theater Dietzenbach erhält die Rechte zeitlich und örtlich unbeschränkt, insbesondere für eine wiederholte Verwertung durch alle bekannten Nutzungsarten. Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins, dürfen zu diesem Zweck abgespeichert und verwendet werden

  • auf der Homepage des Vereins (theaterwerkstatt.theater-dietzenbach.de)
  • per WhatsApp-Gruppe des Vereins
  • in (Print-/Internet-) Publikationen des Vereins
  • als Download-Datei

 

Diese Einverständniserkärung ist freiwillig und kann gegenüber Theaterwerkstatt e.V.  - Förderverein Altstadt-Theater Dietzenbach jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit dies dem Verein möglich ist.